Julian Jaursch (Stiftung Neue Verantwortung) | Erstellt im April 2024, aktualisiert im Mai 2024

Diese Seite ist ein Informationsangebot zum zukünftigen Beirat beim deutschen „Digital Services Coordinator“ (DSC). Insbesondere mögliche Beiratsmitglieder aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft können hoffentlich davon profitieren.

Der DSC ist eine Aufsichts- und Koordinierungsstelle, die laut dem EU-Gesetz zu Onlineplattformen („Digital Services Act“, DSA) jedes EU-Mitgliedsland einrichten muss. Die deutschen Gesetzgeber haben festgelegt, dass der DSC als unabhängige Stelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet wird. Ihm soll ein Beirat zur Seite gestellt werden.

Dazu finden Sie im folgende einige Fragen und (vorläufige) Antworten.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist der Digital Services Coordinator (DSC)?

Der DSC ist eine Behörde, die sich um die Einhaltung des „Digital Services Act“ (DSA) kümmert. Dieses Gesetz legt einige Pflichten etwa für Suchmaschinen, Video-Apps, Onlinemarktplätze und soziale Netzwerke fest. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, Menschen ein „transparentes und sicheres Online-Umfeld“ zu bieten. Zum Beispiel müssen Plattformen einfach verständliche AGB haben, Menschen die Möglichkeit bieten, potenziell illegale Inhalte zu melden, ihre algorithmischen Empfehlungssysteme erklären und Onlinewerbung klar kennzeichnen.

Der DSA sieht spezielle zusätzliche Regeln für „sehr große“ Onlineplattformen vor. Das sind solche mit mindestens 45 Millionen Nutzenden in der EU pro Monat. Zu prüfen, ob diese sehr großen Plattformen die Regeln einhalten, ist hauptsächlich Aufgabe der Europäischen Kommission. Für kleine und mittelgroße Plattformen sind nationale Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig. Diese Behörden in einem Land zu koordinieren und selbst bei der Plattformaufsicht mitzuwirken ist Aufgabe des DSC.

<aside> 💡 Details zu den Aufgaben und offenen Fragen zum DSC finden Sie hier: Papier zur Rolle des DSC, Stiftung Neue Verantwortung, Februar 2024 (Englisch)

Eine Übersicht der DSCs in der EU finden Sie hier (Stiftung Neue Verantwortung).

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In Deutschland wird der DSC bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) aufgebaut. Dort soll eine von den anderen Strukturen unabhängige Einheit entstehen, die für den DSA zuständig ist. Das ist im Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.

<aside> 💡 Die Webseite des deutschen DSC ist unter https://www.dsc.bund.de/ zu finden.

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Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

Das DDG ist die deutsche Umsetzung des DSA. Dort sind hauptsächlich Bußgeldvorschriften und die Behördenzuständigkeiten geregelt. Festgelegt ist im DDG, dass der DSC bei der Bundesnetzagentur aufgebaut wird.

Weitere zuständige Behörden sind: